Dienstleistungen

Unsere Leistungen

Das Pflegeteam Ostseeküste erbringt folgende Leistungen, die im Anschluss jeweils einzeln erläutert werden. Dazu zählen Grundpflege, Behandlungspflege. Ergänzend bieten wir Beratungseinsätze, Schulungsangebote, Entlastungs- und Verhinderungsleistungen sowie individuelle Privatleistungen an.

Grundpflege
SGB XI

Die Grundpflege nach SGB XI umfasst die grundlegende, nicht-medizinische Hilfe im Alltag. Sie unterstützt Menschen bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung, wenn diese Tätigkeiten nicht mehr selbstständig bewältigt werden können. Ziel ist es, die Eigenständigkeit so weit wie möglich zu bewahren und zu stärken. Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad – von kleiner bis großer Pflege. Gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung bildet die Grundpflege das Fundament der häuslichen Pflege.

Behandlungsflege
SGB V

Die Behandlungspflege nach SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 37 Abs. 2 SGB V. Sie umfasst medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Die Maßnahmen werden von qualifizierten Pflegefachkräften übernommen und dienen dem Erhalt der Gesundheit sowie der Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten. Dazu zählen unter anderem Wundversorgung, Medikamentengabe und Blutdruckkontrollen. Die Behandlungspflege wird über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege geregelt, ist zeitlich begrenzt und wird von der Krankenkasse finanziert, gegebenenfalls mit einer Zuzahlung.

Beratung / Schulung
§ 37.3    

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität häuslicher Pflege bei Pflegegeldbezug. Sie erfolgt durch regelmäßige, verpflichtende Besuche von Pflegefachkräften, die pflegende Angehörige beraten und unterstützen. Ergänzend dazu ermöglicht § 45 SGB XI kostenfreie Pflegekurse und Schulungen für pflegende Angehörige. Diese vermitteln praxisnahes Wissen und bauen häufig vertiefend auf den Beratungseinsätzen nach § 37.3 auf. Beide Angebote entlasten die häusliche Pflege und fördern fachliches Handeln. Während § 37.3 als Beratungs- und Kontrollinstrument wirkt, stellt § 45 ein reines Bildungsangebot dar.

Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI 

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht eine zeitlich begrenzte Ersatzpflege, wenn die gewohnte private Pflegeperson – etwa Angehörige – vorübergehend ausfällt, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit. Ziel ist die Entlastung pflegender Angehöriger. In dieser Zeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder eine andere geeignete Ersatzperson.

Entlastungsleistung
§ 45b SGB XI

Entlastungsleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung in Höhe von derzeit 131 Euro pro Monat. Sie dienen dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Die Mittel können für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Einkäufe, für Alltagsbegleitung etwa bei Spaziergängen oder Arztbesuchen sowie für niedrigschwellige Betreuungsangebote, zum Beispiel Demenzgruppen, eingesetzt werden. Eine direkte Auszahlung erfolgt nicht; die Kosten werden nach Einreichen der Rechnungen von der Pflegekasse erstattet. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu stärken und pflegende Angehörige zu entlasten.

Privatleistung

Privatleistungen sind kostenpflichtige Angebote eines ambulanten Pflegedienstes, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel besondere Betreuungsangebote, intensivere Unterstützung im Haushalt oder zusätzliche Entlastungsleistungen. Diese Leistungen sind nicht durch die Pflegekasse abgedeckt, können jedoch als ergänzende Dienstleistung oder zur Abdeckung des Eigenanteils in Anspruch genommen werden.

Im Unterschied zu Pflegesachleistungen, die direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst abgerechnet werden – etwa für Grundpflege, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe –, stellen Privatleistungen einen zusätzlichen Bedarf dar, den Pflegebedürftige selbst finanzieren.
 

Lernen Sie uns kennen bevor Sie uns brauchen!

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